Eine Flugverspätung kann für Reisende teuer werden. Kommt das Flugzeug deutlich später an, entstehen unter Umständen zusätzliche Ausgaben – zum Beispiel, wenn ein Mietwagen wegen der verspäteten Abholung länger gebucht werden muss.
Ob die Airline diese Kosten übernehmen muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Ein aktuelles Urteil macht deutlich: Nicht jede finanzielle Folge einer Verspätung wird automatisch erstattet. Entscheidend ist vielmehr, ob die zusätzlichen Ausgaben unmittelbar durch die Flugverspätung entstanden und für die Airline vorhersehbar waren.
Reisende sollten deshalb alle Belege sorgfältig aufbewahren. Dazu zählen etwa Rechnungen des Mietwagenanbieters und Nachweise über die tatsächliche Ankunftszeit. Unter bestimmten Voraussetzungen kann daraus ein Anspruch auf Erstattung entstehen.